Die EG Nr. 889/2008 weiterhin durch die Ermittlung spezifischer Grundsätze für biologische

a) Erhaltung und Entwicklung des Lebens und der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Stabilität, Prävention und Bekämpfung von und Erosion des Bodens und der Futterpflanzen in erster Linie über das Ökosystem des Bodens;
b) Minimierung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Ressourcen und Inputs von außerhalb des Betriebes;
c) Abfälle zu verwerten und Nebenprodukte pflanzlichen oder tierischen Ursprungs als in pflanzlichen oder tierischen Erzeugung;
d) Berücksichtigung der lokalen oder regionalen ökologischen Gleichgewichts im Rahmen der Entscheidungen über die Produktion;
e) Schutz der Gesundheit der Tiere durch die Stimulierung der natürlichen Abwehrkräfte des Tieres und die Förderung der Auswahl der Rassen und Tierhaltung geeignet;
f) Aufrechterhaltung der Pflanzengesundheit durch vorbeugende Maßnahmen, einschließlich der Auswahl geeigneter Arten und Sorten, resistent gegen Schädlinge und , die ordnungsgemäß die Gewährleistung einer angemessenen Fruchtfolge, durch mechanische und physikalische Methoden und Schutz die natürlichen Feinde der
gesundheitsschädlich;
g) er nimmt eine ortsspezifische Landwirtschaft und Land-Zusammenhang;
h) sorgen für ein hohes Maß an Tierschutz Rücksicht auf die Bedürfnisse des Einzelfalls;
i) produzieren organische tierischen Erzeugnissen von Tieren, die seit Geburt bzw. Schlupf ununterbrochen in ihrem Leben, in Farmen gezüchtet werden;
j) die Wahl der Rassen unter Hinweis auf die Fähigkeit von Tieren, an die Umweltbedingungen, ihrer Vitalität und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen anzupassen oder Probleme
Gesundheit;
k) die Fütterung der Tiere mit ökologischen Futtermitteln für landwirtschaftliche Zutaten aus den zusammen und biologischen Substanzen natürlichen nicht-landwirtschaftlichen;
l) implementieren Anbaumethoden, die das Immunsystem und Abwehrkräfte stärken gegen und umfassen unter anderem, regelmäßige Bewegung und Zugang zum Außenbereich und Weiden s ' es sein sollte;
m) Verzicht auf die Zucht künstlich erzeugter polyploider Tiere;
n) zu halten, in der Aquakultur, die biologische Vielfalt der natürlichen aquatischen Ökosysteme und für anhaltend gute aquatische Umwelt und die Qualität der
angrenzenden aquatischen und terrestrischen Ökosystemen;
o) ernähren Wasserorganismen mit Futter aus nachhaltigen Nutzung der Fischerei, wie in Artikel 3 der Definition (EG) Nr. 2371/2002 vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und den nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (1), oder organische Zufuhr von landwirtschaftlichen Zutaten zusammengesetzt aus den und biologischen Substanzen natürlichen nicht landwirtschaftlichen.

Stichworte: ,
Kategorien: Vinologie

Lassen Sie eine Antwort


French flagChinese (Simplified) flagEnglish flagGerman flagSpanish flagDutch flag

Suche im Blog:

Meine Bibliothek